Arbeitsunfall und Meldung durch den Arbeitgeber

Arbeitsunfall und Meldung durch den Arbeitgeber

Nachdem der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer, der Opfer eines Arbeitsunfalls geworden ist, benachrichtigt wurde, ist er gemäß Artikel 2 des Großherzoglichen Reglements (RGD) vom 17. Dezember 2010 verpflichtet, den Unfall der Unfallversicherungsgenossenschaft (AAA) zu melden und dabei alle auf dem vorgeschriebenen Formular verlangten Angaben zu machen.

Mehr lesen