Im Januar 2023 erlitt eine versicherte Person einen Arbeitsunfall, bei dem sie einen Finger verlor. Ihr Gesundheitszustand ist nun gefestigt, ihre Akte ist seit dem 1. April 2023 geschlossen. Da sie dauerhaft teilweise arbeitsunfähig ist, beantragt sie eine Entschädigung für die erlittenen Schmerzen und den Kraftverlust in der Hand, die nicht repariert wurden . Als Köchin hat sie Probleme, sowohl für ihren Arbeitgeber als auch privat zu kochen.
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